Informationsservice
Schon bei durchschnittlichen Vermögen ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers ratsam; bei größeren Vermögen sowie bei Vorhandensein betrieblichen Vermögens sollte sie selbstverständlich sein. Ist kein Testamentsvollstrecker bestellt, kann durch Beschluss der Erben ein Nachlassverwalter eingesetzt werden, welcher im Wohle aller Erben die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses vornimmt. Für beide Tätigkeiten bietet sich der Steuerberater an, weil er Kenntnisse auf dem wirtschaftlichen und rechtlichen Gebiet besitzt und darüber hinaus Einblick in die Vermögens- und Finanzsituation des Erblassers hat. |
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